LKV Berlin

Landes-Kanu-Verband Berlin e.V.

Wettbewerb der Kanu-Jugend

Für die Mitglieder der Kanu-Jugend im Landes-Kanu-Verband Berlin e. V. gibt es die Möglichkeit, Leistungsabzeichen zu erpaddeln. Dieses Wanderfahrerabzeichen wird für eine zurückgelegte Kilometerzahl, die nach Alter und Geschlecht der Sportler unterschiedlich festgelegt ist, verliehen. Zusätzlich ist die Teilnahme an besonderen Lehrgängen im Sicherheits- oder Umweltschutzbereich erforderlich.

Die Bedingungen sind an das DKV Schüler- & Jungendwanderfahrerabzeichen angelehnt und sind auf der DKV Kanu-Jugend-Seite

http://www.kanujugend.de/kompetenz/wfa  beschrieben.

Wanderfahrerabzeichen Schüler und Jugend Saison 2019/2020

Da die Paddelsaison 2019/2020 unter den Auswirkungen einer Pandemie nicht so stattfinden kann, wie wir es im Kanusport gewohnt sind, hat sich die Kanujugend um eine Sonderregelung des WFA in dieser Saison bemüht. Die Sonderregelung für das WFA der Erwachsenen können wir wegen der verschiedenen Altersklassen nicht einfach übernehmen. Wir möchten die Schüler und Jugendlichen in dieser Situation entlasten und ihnen die Möglichkeit geben, trotz der aktuellen Situation alle Abzeichen im Schüler und Jugend WFA zu erreichen. Unsere Lösung sieht daher vor, dass die gepaddelten Kilometer aus der nächsten Saison (2020/2021) auch für diese Saison (2019/2020) gelten. Die für das Abzeichen notwendigen Gemeinschaftsfahrten und Schulungen/Kurse können in der Saison 2020/2021 nachgereicht werden. Um sich für die Sonderregelung WFA 2019/2020 zu qualifizieren, müssen die Schüler und Jugendlichen in dieser Saison mindestens 10 selbstgefahrene Kilometer nachweisen. Auf diese Weise möchten wir verhindern, das Jugendliche und Schüler aufgrund der Pandemie die Möglichkeit verlieren, alle ihnen möglichen Abzeichen zu erreichen. Dies bedeutet auch, dass Jugendliche, die aktuell ihre letzte Saison in der Jugendwertung fahren, mit ihren Kilometern aus der kommenden Saison noch ihr letztes Goldabzeichen erreichen können, ohne zusätzlichem Stress zu unterliegen.

Ein Beispiel: Ein 11-Jährigermöchte in diesem Jahr sein erstes Bronze Abzeichen erpaddeln. Dazu benötigt er 250 KM, davon mindestens drei Gemeinschaftsfahrten. Wegen der Pandemie finden keine Gemeinschaftsfahrten statt. Er paddelt bis zum 30.09.2020aber mindestens 10 KM, um sich für die Sonderregelung zu qualifizieren. In der folgenden Saison, 2021, paddelt der Schüler 300 km. Er nimmt an drei Gemeinschaftsfahrten teil und macht einen Ökologiekurs mit. Die Kilometer werden ihm aufgrund der Sonderregelung nun auch für die Saison 2020 angerechnet. Für 2019/2020 gilt: 10 KM + 300KM = 310 KM →Schüler-BronzeFür 2020/2021 gilt: 300 KM→Schüler-Silber. Er erhält also nachträglich für die Saison 2020 sein Schüler-Bronzeabzeichen, weil er somit mindestens 250 Kilometer gefahren ist. In der Saison 2021 hat er insgesamt 610 Kilometer erreicht und dazu noch einen Ökologiekurs gemacht. Er erfüllt 2021 also die Kriterien, für sein Schüler-Silberabzeichen.