Der Vorstand des LKV Berlin hat auf seiner Sitzung am 15. Oktober 2008 folgendes beschlossen:
- „Vom 15. Oktober eines jeden Jahres bis zum 15. April des nächsten Jahres besteht für den Bereich des LKV Berlins für alle Mitglieder die Pflicht, bei der Ausübung des Kanusports Schwimmwesten zu tragen.
- Bei wärmeren oder kälteren Wetterperioden kann der Zeitraum durch das Präsidium verlängert oder verkürzt werden, was im Internet auf der LKV-Seite bekannt gegeben wird.“
Anmerkung
Die zunehmende Ausübung des Kanusports im Winter macht auch eine Veränderung des Sicherheitsbewusstseins des einzelnen Kanuten notwendig.
Ungeachtet aller juristischen und besserwisserischen Argumentationen zur Umsetzbarkeit eines solchen Beschlusses möchte der Vorstand damit ein Zeichen setzen, dieses Thema ernst zu nehmen.
Wer keine Schwimmweste trägt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern handelt damit auch vorsätzlich grob unsportlich. Jeder Kanute hat eine innere und eine äußere Vorbildfunktion, deren Verletzung bei Unfällen immer auf den Kanusport insgesamt zurückfällt.
Jedem, der sich nun in die Diskussion einschalten möchte, empfehle ich zunächst, Mitte/Ende November einfach mal an eine Badestelle zu gehen und zu versuchen, einige Minuten zu schwimmen (eine heiße Dusche sollte aber in der Nähe sein).
Es ist sicher noch sehr viel Überzeugungsarbeit notwendig!
Dr. W. Grothaus
(Präsident LKV Berlin)
Hinweis
Jedes Boot muss unsinkbar sein. Der schwimmende Bootskörper ist im Falle einer Kenterung die „Rettungsinsel“ zum Überleben.
Ein wichtiger Beitrag von Udo Beier über das Kaltwasserpaddeln
Ein ebenfalls wichtiger Beitrag der DKV-Homepage über das Paddelrisiko bei Kälte